Auf Kostenbasis rechnen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Institute der Fraunhofer-Gesellschaft ab.
Hier gelangen Sie zu den benötigten Formularen für
Antragstellung (AZK)
Allgemeine Hinweise
Um Ihren Förderantrag evaluieren und ggf. eine Förderempfehlung aussprechen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sämtliche für Sie relevanten Unterlagen/Informationen präzise und vollständig bei Ihrem Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, einreichen.
Alle von Ihnen erstellten Unterlagen (Antrag sowie ergänzende Unterlagen) sind schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (1. Seite des Antrages) einzureichen. Zusätzlich sind die Unterlagen in elektronischer Form über das easy-Online Formularsystem zu übersenden.
Es besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag (Entwurfsversion) vorab an den administrativen Bearbeiter zu senden, um Sie bei der Erstellung Ihres Antrages zu unterstützen. Als Feedback erhalten Sie von uns Hinweise zu notwendigen Korrekturen und Ergänzungen Ihres Antrags. Dadurch können im Vorfeld wesentliche formelle Fehler umgangen und entsprechende Rückfragen vermieden werden. Über die Schaltfläche Entwurf drucken im easy-Online Formularsystem können Sie eine pdf-Datei Ihrer Antragsversion erzeugen und uns über eine sichere Datenverbindung zuschicken.
Unterlagen zur Antragsstellung
Standardverfahren
Bitte erstellen Sie einen Antrag nur nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und dann ausschließlich über das neue elektronische Formular-System easy-Online. Bitte verwenden Sie dafür den Link, den wir Ihnen per Brief und per E-Mail zuschicken. Nur so können Sie den für Sie gültigen Antragsassistenten des Formularsystems öffnen.
Ausnahmen
Der Antrag ist durch sämtliche übrigen notwendigen Unterlagen und Informationen zu ergänzen.
- Kurzfassung zum Verwertungsplan – Antragsphase (DOC)
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF)
- Reisekostenerläuterung (XLS)
- Eine Vorhabenbeschreibung (Hinweise zur Vorhabensbeschreibung (DOC))
- Ermittlung produktiver Stunden bei pauschalierter Abrechnung (XLS)
Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass am 18.10.2017 im Bundesanzeiger neue Nebenbestimmungen für Zuwendungen veröffentlicht wurden. Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FE-Vorhaben (NKBF98) werden ersetzt durch die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF2017).
Für Projekte, deren Laufzeit nach dem 18.04.2018 beginnt, sind diese anzuwenden. Laufende Projekte oder Projekte, die vor diesem Stichtag starten, sind davon nicht betroffen.
Neue Nebenbestimmungen
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF 2017)
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) - Für Anträge ab Laufzeitbeginn 19.04.2018
- Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen - Kostenbasis (AZK Finanzierung) - Für Anträge ab Laufzeitbeginn 19.04.2018
Alte Nebenbestimmungen
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen (PDF) auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)
- Richtlinien für Anträge auf Kostenbasis (PDF)
- Merkblatt Vorkalkulation auf Kostenbasis (PDF)
Sämtliche Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auch im Formularschrank des BMBF eingesehen und heruntergeladen werden.
Bonitätsprüfung
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nur unter der Voraussetzung gefördert werden, wenn die Finanzierung während der gesamten Laufzeit sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicher gestellt sind. Nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger sind für den Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils diverse Unterlagen einzureichen, welche Sie dem entsprechenden Schreiben entnehmen können. Sämtliche Unterlagen, welche die finanzielle Situation Ihres Unternehmens betreffen, werden von uns streng vertraulich behandelt und nach Bearbeitung selbstverständlich an Sie zurück gesandt.
Ergänzende Formulare, die zur Bonitätsprüfung einzureichen sind:
- Angaben zu Unternehmen und Einrichtungen (beschreibbares PDF)
PDF bitte herunterladen (speichern) und dann in einem PDF-Reader ausfüllen. Das Dokument kann nicht im Browser geöffnet werden. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem beschreibbaren Formular haben, nutzen Sie bitte alternativ dieses Dokument: Angaben zu Unternehmen und Einrichtungen (nicht beschreibbares PDF) - Anlagen zur KMU-Einstufung / KMU-Definition (PDF)
- Angaben zur Einstufung als KMU bzw. MU (PDF)
Projektablauf (AZK)
Zahlungsanforderung
Allgemeine Hinweise
- Nach Ablauf jedes der ersten drei Quartale eines Kalenderjahres müssen die entstandenen Kosten über eine Zahlungsanforderung ZAZK (Beispiel-Formular ZAZK (PDF)) abgerechnet werden (Die im vierten Quartal eines Kalenderjahres entstandenen Kosten können erst mit dem Zwischennachweis im Folgejahr abgerechnet werden). In das Formular Zahlungsanforderung, Spalte 2, sind die seit Jahresbeginn entstandenen Kosten der einzelnen Kostenpositionen als jeweils kumulierte Werte einzutragen. Die Zahlungsanforderungen für das 2. und 3. Quartal müssen dementsprechend die Kosten der zuvor abgerechneten Zahlungsanforderung(en) des selben Kalenderjahres beinhalten.
- Bitte prüfen Sie vor der Abrechnung von Kosten, ob positionsbezogene Sperren vorliegen und beantragen Sie ggf. eine Entsperrung der Mittel (entsprechend den Bestimmungen in Ihrem Zuwendungsbescheid).
- Neben dem Formular ZAZK, welches Ihnen zu Jahresbeginn oder mit der Auszahlungsbestätigung zur vorangegangenen Zahlungsanforderung zugeht, sind keinerlei weitere Belege einzureichen. Sollten Sie am profi-Online Verfahren teilnehmen, wird Ihnen ein neues Formular unmittelbar nach Bearbeitung der zuletzt eingereichten Zahlungsanforderung durch den Projektträger über die profi-Online Plattform zur Verfügung gestellt.
- Bitte informieren Sie den Projektträger umgehend, sobald Sie abschätzen können, dass die in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht vollständig verbraucht werden. Bedenken Sie dabei, dass die entstandenen Kosten des 4. Quartals mit dem Zwischennachweis abgerechnet und damit aus Fördermitteln des Folgejahres beglichen werden. Sofern in einem Haushaltsjahr mehr Fördermittel benötigt werden, als zur Verfügung gestellt, wird der Projektträger prüfen, ob eine Mittelverschiebung aus den folgenden Haushaltsjahren möglich ist. Bitte reichen Sie hierzu lediglich die entsprechende Zahlungsanforderung ein bzw. informieren Sie den Projektträger, sobald Sie einen Mehrbedarf abschätzen können.
Zwischennachweis
Allgemeine Hinweise
- Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist jeweils bis 30.04. ein zahlenmäßiger Zwischennachweis (Beispiel Zwischennachweis (PDF)) der im Vorjahr entstandenen Kosten zu erstellen. Dabei werden auch die nach der letzten Zahlungsanforderung entstandenen und noch nicht abgerechneten Kosten des 4. Quartals geltend gemacht. Wenn Sie nicht am profi-Online Verfahren teilnehmen, wird Ihnen das Formular ZNZK vom Projektträger zu Jahresbeginn zugesandt.
- Zusätzlich ist jeweils bis spätestens 15.02. bzw. 30.04. (entsprechend den Bestimmungen in Ihrem Zuwendungsbescheid) ein formloser Zwischenbericht einzureichen. Ein Muster zum Zwischenbericht finden Sie in der Anlage 1 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben NKBF 98 (PDF) oder NKBF 2017 (PDF).
Nur bei pauschalierter Abrechnung:
- Bitte beachten Sie im Folgenden, welche Nebenbestimmungen für Ihr Fördervorhaben gelten, die NKBF98 (alt) oder die neuen NKBF2017.
NKBF 98:
Bitte senden Sie uns für jeden am Vorhaben beteiligten Mitarbeiter das Blatt "Ermittlung des Jahresstundensatzes" sowie die "Übersicht der Personalkosten" zu. Wenn es in Ihrem Zuwendungsbescheid für den erstmaligen Zwischennachweis gefordert wird, übersenden Sie uns auch die Kopien der einzelnen "Stundennachweise" der jeweiligen Mitarbeiter. Für die Berechnung der Personalkosten können Sie auch unser Personalkosten-Berechnungstool NKBF98 nutzen.
NKBF2017:
Wenn Ihr Zuwendungsbescheid auf der Grundlage der NKBF2017 erteilt wurde, ist für die Erfassung der produktiven Stunden und die Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten das Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 Version A oder B zu nutzen. Version A ermöglicht Ihnen die Eingabe von ggf. reduzierten Arbeitszeiten, z. B. von Kurzarbeit, in Prozent vorzunehmen. In der Version B können Sie Angaben zu reduzierten Arbeitszeiten in Stunden machen.
Mit dem Zwischennachweis sind uns die entsprechenden Ausdrucke je Mitarbeiter unterschrieben und die Übersicht Personalkosten für das Jahr einzureichen.
- Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 A (Anteil Arbeitszeit in % angeben)
- Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 B (Anteil Arbeitszeit in Stunden angeben)
Dokumente zum Zwischennachweis/Zwischenbericht
- Personalkostennachweise (DOC) (NKB98)
- Personalkosten-Berechnungstool (NKBF98) (Excel Tool)
- Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 /Excel Tool)
Mitteilungspflichten
Sie sind verpflichtet, Änderungen wie z.B. Projektleiterwechsel, neue Anschrift, Umfirmierungen, Gesellschafterwechsel (Übergang in ausländischen Mehrheitsbesitz) o.Ä. umgehend an den Projektträger zu melden. Bitte teilen Sie uns auch Änderungen der Bankverbindung in Schriftform mit rechtsverbindlicher Unterschrift umgehend mit.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Vorhabens sind alle nachfolgenden Unterlagen einzureichen. Sie erhalten zum Laufzeitende des Projektes ein diesbezügliches Anforderungsschreiben per E-Mail:
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens vom Projektträger zugesandt bzw. über die profi-Online Plattform zur Verfügung gestellt)
- Personalkostennachweise (DOC) (nur bei pauschalierter Abrechnung) die Übersichten „Ermittlung des Jahresstundensatzes“ und „Übersicht Personalkosten bei pauschalierter Abrechnung“
alternativ auch nutzbar ein Berechnungstool für den Personalkostennachweis- Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 A (Anteil Arbeitszeit in % angeben) oder
- Personalkosten-Berechnungstool NKBF2017 B (Anteil Arbeitszeit in Stunden angeben)
- fachlicher Sachbericht
- kurzer inhaltlicher Bericht (ca. zwei Seiten DIN A4)
- Erfolgskontrollbericht (DOC)
- Kurzfassung zum Verwertungsplan VN (DOC)
- ggf. Veröffentlichungen
Ein Muster zum Sachbericht finden Sie in der Anlage 2 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017). Dafür verlinken wir hier auf den Formularschrank des Bundes. Dort bitte auf „Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK)“ gehen und die für Sie zutreffenden NKBF 2017 auswählen (siehe Anlagen Ihres Zuwendungsbescheids).
Übersenden Sie uns alle Unterlagen sowohl in gedruckter (jeweils 1 Exemplar) als auch in elektronischer Form.
Die nachfolgende Auflistung nach Kostenarten ist nur auf besondere Anforderung mit dem Verwendungsnachweis (VN) bzw. bei jeder vertieften Prüfung des VN (über die Auswahl im Stichprobenverfahren wird schriftlich informiert) vorzulegen:
Der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Welfengarten 1 B in 30167 Hannover übersenden Sie bitte in gedruckter und elektronischer Form:
- Sachbericht Teil I und II zum Verwendungsnachweis in gedruckter und elektronischer Form
- ggf. Veröffentlichungen
Die E-Mail Adresse der TIB lautet: dtf-edok@tib.eu.
Als Alternative zur Übersendung von Sachberichten per Mail (bis 20 MB) können große Dateien jetzt auch komfortabel hochgeladen werden: https://tib.eu/dtf1.
Die Richtlinien zur Abgabe der Berichte wurden entsprechend aktualisiert. Informationen zum Hochladen von Forschungsberichten finden Sie unter Punkt 7 https://www.tib.eu/bmbf
An die BMBF Bibliothek Forschung und Technologie, Heinemannstraße 2 in 53175 Bonn übersenden Sie bitte:
- Sachbericht Teil I und II zum Verwendungsnachweis in gedruckter Form
- ggf. Veröffentlichungen (jeweils 2 Exemplare)
Beachten Sie, dass die Unterlagen für die TIB und das BMBF der Öffentlichkeit zugänglich sind und Sie ggf. vertrauliche Inhalte ausblenden. Als Nachweis für den Versand bitten wir Sie um die Einreichung der Kopien der dazugehörigen Anschreiben.