Der Projektträger kann an dieser Stelle leider keine Vergaberechtsberatung durchführen.
Bei der Vergabe eines Auftrages sind die einschlägigen Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeordnung VgV, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sowie die entsprechenden Regelungen in den NABF zu beachten und die Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zu prüfen.