Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ist es, bei allen Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die spezifischen Interessen der Ostdeutschen angemessen berücksichtigt werden. Diese besondere Interessenlage resultiert aus dem fundamentalen Transformationsprozess in Folge der Wiedervereinigung, der die ostdeutsche Bevölkerung in praktisch jedem Lebensbereich betraf und teilweise noch bis heute fortwirkt. Ziel bleibt daher die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Sinne des Grundgesetzes, wobei sich der Blick auf ganz Deutschland richtet. Der Beauftragte arbeitet eng mit den anderen Bundesministerien sowie mit den ostdeutschen Landesregierungen zusammen.