Es können von einer Rechtsperson gleichzeitig Anträge zu unterschiedlichen Förderbekanntmachungen eingereicht werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die vorhandenen Personalkapazitäten, sowie die materiellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben sind, sie ggf. auch parallel durchführen zu können. Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass das beantragte Vorhaben nicht bereits von anderer Stelle gefördert wird.