Antrag auf Kostenbasis
Abschreibungen für vorhabenspezifische Anlagen, die gesondert für das Vorhaben angeschafft oder hergestellt werden und nicht zur betriebsüblichen Grundausstattung gehören, können im Vorhaben entsprechend ihrer Nutzungsdauer im Projekt abgerechnet werden.
Dies trifft auch für bereits vorhandene und im Vorhaben genutzte Anlagen des FE-Bereichs zu (gilt nicht bei pauschalierter Abrechnung). Bei den Abschreibungen ist von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszugehen.