Kosten oder Ausgaben für Veranstaltungen, Schulungen oder Seminare sind mit dem Antrag zu beantragen. Wurden diese bewilligt, können sie abgerechnet werden. Ob Kosten oder Ausgaben für Veranstaltungen, Schulungen oder Seminare bewilligt werden können, hängt von der Notwendigkeit für die Zielerreichung sowie der Förderfähigkeit laut Bekanntmachung ab.