Es gibt keine vom BMFTR festgelegten Personalkostensätze. Diese sind grundsätzlich individuell und bedarfsgerecht zu ermitteln. Bei der Bindung an Tarifverträge sind die entsprechenden tariflich fixierten Werte zu beachten. ASt, die dem Besserstellungsverbot des Bundes unterliegen, müssen die tabellarischen Obergrenzen der zuwendungsfähigen Personalausgaben für NN-Personal beachten (s. Formularschrank des Bundes - Vordruck Nr. 0025 "Obergrenzen für Personalausgaben 2018 ff. (August 2018) ")