Für Hochschulen gilt, dass das Projekt im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu namentlich erwähnt wird und auch der Umfang der Arbeit im Projekt in Prozent angegeben werden muss, wenn der Einsatz nicht zu 100 % der Arbeitszeit geplant ist.
Für Hochschulen gilt, dass das Projekt im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu namentlich erwähnt wird und auch der Umfang der Arbeit im Projekt in Prozent angegeben werden muss, wenn der Einsatz nicht zu 100 % der Arbeitszeit geplant ist.