Obwohl FhG in Anträgen das Zutreffen des Besserstellungsverbots regelmäßig mit „Ja“ beantwortet, ist keine gesonderte Selbsterklärung einzureichen. Auch wenn solche Erklärungen teilweise freiwillig beigefügt werden, wird seitens des Projektträgers keine Nachforderung vorgenommen.