Derzeit ist die Beantragung der pauschalierten Abrechnung nur mit Einschränkungen möglich. Die bisher gemäß NKBF2017 gewährte Pauschale ist bei Neubewilligung aufgrund einer AGVO-Änderung nicht mehr möglich.
Alternativ können Sie nach PreisLS abrechnen oder "LSP-light" anwenden. Kontaktieren Sie bei Fragen unbedingt Ihren Ansprechpartner beim Projektträger.