Ziel der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit war die Benennung technischer Assistenzsysteme, die die Situation der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern, die stationäre Unterbringung vermeiden bzw. hinauszögern und sich für eine Übernahme in den Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eignen. Basierend auf umfangreichen Recherchen, einer semi-quantitativen Nutzenbewertung, einer Untersuchung der Kosten-Nutzen-Aspekte und einem praxisorientierten Expertenworkshop konnten sechs Assistenzsysteme identifiziert werden, die abschließend einer Abschätzung ihrer produktspezifischen Umsatzpotenziale für die Zielgruppe der Pflegebedürftigen unterzogen wurden. Generell zeigte sich, dass sich die Investition in technische Assistenzsysteme lohnt, nicht zuletzt, weil diese ein längeres selbstständiges Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen können.