Nach der Definition der Europäischen Kommission (KOM) sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) solche, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Dabei sind auch etwaige gesellschaftsrechtliche Verflechtungen (Partnerunternehmen, verbundene Unternehmen) zu berücksichtigen. Im Voraus einer Antragstellung ist ein Formular zur Erfassung der Kriterien auszufüllen. Hilfestellung gibt der Benutzerleitfaden der KOM zur Definition von KMU.