Für die Vorlage des Verwendungsnachweises sind die mit einzureichenden Beleglisten ausreichend. Im Fall einer vertieften Prüfung sind weitere, die Personalausgaben betreffende Nachweise vorzulegen. Dazu können auch Arbeitsverträge gehören.
Für die Vorlage des Verwendungsnachweises sind die mit einzureichenden Beleglisten ausreichend. Im Fall einer vertieften Prüfung sind weitere, die Personalausgaben betreffende Nachweise vorzulegen. Dazu können auch Arbeitsverträge gehören.