Im Zuwendungsbescheid werden die Sperren und die Auflagen, die zur Entsperrung zu erfüllen sind, angegeben. Die Sperren werden dann auch in der Vorkalkulation/ im Gesamtfinanzierungsplan sind im unteren Teil ausgewiesen. Für die Entsperrung ist ein schriftlichen Antrag zu stellen. Gesperrte Mittel sind von der Umwidmung in andere Positionen ausgeschlossen.