Neuartiges Förderprogramm für grüne Zukunftstechnologien: Klimaschutzverträge

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen energieintensiver Industriebranchen wie zum Beispiel der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie, dabei, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben. Als Anstoßfinanzierung sollen Klimaschutzverträge Preisrisiken reduzieren und die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aktuell noch von Investitionen in transformative Anlagen abhalten.

Die Förderung soll dabei besonders bürokratiearm umgesetzt werden. Das BMWK setzt daher auf ein Auktionsverfahren als neuen Fördermechanismus: Klimaschutzverträge werden mit Unternehmen getroffen, die sich in einem Gebotswettbewerb durchsetzen. Die Bieter geben dabei einen Gebotspreis pro vermiedener Tonne CO2 an, basierend auf den Kosten von Errichtung und Betrieb einer transformativen im Vergleich zur konventionellen Anlage. Wer dabei am kostengünstigsten plant, erhält eine Förderung seiner Differenzkosten und hat drei Jahre Zeit, die klimafreundliche Anlage zu bauen.

Sobald die grüne Produktion günstiger erfolgt als die konventionelle, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag begründete Zahlungsverhältnis um: Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch unter dem Strich eine bedarfsgerechte staatliche Förderung sichergestellt wird.

Deutsche Klimaschutzverträge im internationalen Trend zu grünen Subventionsprogrammen

Die deutschen Klimaschutzverträge fördern nicht einzelne grüne Energieträger, sondern gleichen aktuelle Kostennachteile aus und führen so zu einer vorhersehbaren Kostenstruktur für die Produktionsplanung. Dies soll Industrieunternehmen dazu motivieren, in klimafreundliche Produktionstechnologien zu investieren. Die Maßnahmen zielen darauf ab, grüne Leitmärkte zu etablieren und den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben. Dies wird langfristig die Kosten für klimafreundliche Produktion senken, so dass diese ohne staatliche Unterstützung wettbewerbsfähig sein wird. Deutschland geht mit seinen Klimaschutzverträgen also einen großen Schritt in die Zukunft des Umweltschutzes.

Im Sommer 2023 lief das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm. Es diente dazu, Informationen zu sammeln, um das anschließende Gebotsverfahrens zu gestalten. Die erste Gebotsrunde für die Klimaschutzverträge ist im Frühjahr 2024 gestartet und am 15. Oktober 2024 wurden die ersten 15 Klimaschutzverträge geschlossen.

Auftraggeber für die Klimaschutzverträge ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dabei wird das Ministerium von einem Projektträger-Konsortium um den Projektträger Jülich begleitet. Neben der VDI/VDE-IT sind die Unternehmensberatung Deloitte und die Anwaltskanzlei CMS beteiligt.

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