Diskussionsimpuls des Netzwerks der Projektträger

Illustration eines Mannes, der an einem mit Akten und Papierstapeln beladenen Schreibtisch sitzt
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Mit dem sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) lockern. Die Agentur soll damit wirksamer ihrem Auftrag nachkommen können: vielversprechenden Forschungsergebnissen und Innovationen schnellstmöglich den Weg ebnen.

Die erkannten Hemmnisse gelten jedoch für das gesamte Innovationssystem und damit für alle seine Akteure. Ein fälliger Befreiungsschlag sollte daher nicht bei der SPRIND haltmachen – zumal das zu betreuende Jahresbudget der Projektträger das der SPRIND um ein Vielfaches übersteigt. Eine Ausweitung des Freiheitsgesetzes auf die gesamte Projektförderung würde dem Innovationsstandort Deutschland den nötigen Schwung geben, um wieder die Weltspitze zu erreichen.

Das Netzwerk der Projektträger fasst in diesem Positionspapier sieben Rahmenbedingungen für einen attraktiven und erfolgreichen Innovationsstandort Deutschland zusammen.