Grafik Nachhaltigkeit Gemeinwohl
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Technische und soziale Innovationen, die auch Aspekte der Nachhaltigkeit und des Gemeinwohls berücksichtigen, sind generell erfolgsversprechender, da sie ein größeres Identifikationspotenzial bergen und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft dadurch höher ist. Bei der Beratung unserer Kund:innen beziehen wir diese Aspekte darum konsequent mit ein, wenn es um die Entwicklung neuer Förderprogramme, die Ausgestaltung von Bekanntmachungen, Evaluationen oder innovationsfördernder Maßnahme geht.

Kriterien für nachhaltige Förderung

Nachhaltigkeit, Menschenwürde, Solidarität, Gerechtigkeit sowie Transparenz und Mitentscheidung sind wesentliche Dimensionen nachhaltiger Innovationen. Diese Gemeinwohl-Kriterien liefern die Leitlinien, mit denen Handlungen und ihre Wirkungen bewertet werden können – z. B. im Hinblick auf Umweltfreundlichkeit, Mitarbeiterzufriedenheit, Wirtschaftlichkeit, Kaufentscheidungen bis hin zu gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz.
Diese Kriterien gelten sowohl für die nachhaltige Forschungs- und Transferförderung, als auch für die Innovationsförderung insgesamt. Dabei ist es wichtig, nicht nur den Fördergegenstand im Blick zu haben, sondern auch die zugehörigen Prozesse und Regelungen.

Gemeinwohl-Scoping

Im Rahmen eines Gemeinwohl-Scopings organisieren wir gemeinsam mit den Auftraggebenden Co-Creation-Prozesse, die eine situative Anpassung der Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlkriterien auf den Gegenstand möglich machen und einen Rundum-Blick auf die Gesamtsituation erlauben. Das Scoping wird mithilfe programmspezifisch zusammengesetzter Gremien aus Expert:innen und ggf. unter Einbindung einschlägiger Nachhaltigkeitsgremien der Bundesregierung durchgeführt. In der Folge werden darauf bezogene Ziele und Indikatoren überprüfbar formuliert. Abgerundet wird das Scoping durch die Benennung besonderer Gemeinwohl-Potenziale und Good Practices im jeweiligen Anwendungsgebiet, sowie Risiken und Irrwege. Unsere Kund:innen erhalten hierdurch eine holistische Analyse ihres Vorhabens mit einem passenden, kollaborativ entwickelten Konzept zur Umsetzung. 

Nach Wunsch und Möglichkeit erfolgen auch Hinweise zu erforderlichen und/oder unterstützenden Begleitmaßnahmen in relevanten Politikfeldern (Haushalts- und Zuwendungsrecht, Steuer-, Ordnungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit usw.).
Wichtige Schwerpunkte können dabei Vernetzung und Transfer sein, ebenso wie investive Maßnahmen.