Beträge sind inkl. der MwSt. anzusetzen und auch abzurechnen, wenn der Zuwendungsempfänger/ die Zuwendungsempfängerin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, darf die MwSt. nicht beantragt und auch nicht abgerechnet werden. Skonti und Rabatte sind, auch bei Nichtinanspruchnahme, abzuziehen.