Ja, die Anzahl der Beschäftigten ist in Vollzeitäquivalenten anzugeben. D. h., jeder, der im Unternehmen während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen.