Je nach Vorlage einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettowerte (berechtigt zum Vorsteuerabzug) oder Bruttowerte (nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug) einzutragen. Ebenfalls sind Skonti und Rabatte, auch bei Nichtinanspruchnahme, abzuziehen.
Je nach Vorlage einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die Nettowerte (berechtigt zum Vorsteuerabzug) oder Bruttowerte (nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug) einzutragen. Ebenfalls sind Skonti und Rabatte, auch bei Nichtinanspruchnahme, abzuziehen.