Die Förderbekanntmachung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht und ergänzt die novellierte Förderrichtlinie STARK vom 13. August 2024. Hiermit soll der Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien unterstützt werden, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden so zu Modellregionen und können international aufzeigen, dass Klimaschutz mit wirtschaftlichen Chancen einhergeht. Dabei unterstützt die Förderbekanntmachung einerseits die rasche und klare Neuorientierung sowie die Wohlstandssicherung in den Revieren und trägt andererseits zur sicheren Verfügbarkeit von Transformationstechnologien bei.
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien (Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)), die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Die Projekte müssen der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.
Kontakt Projektträger
Zur Klärung von Fragestellungen der Interessenten, zur Koordination und Administration hat das BMWK die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger beauftragt.
E-Mail: STARK@vdivde-it.de
Hotline: +49 (0) 30 310078-3672
Einreichung von Projektskizzen
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit der eingebundenen Stelle des Landes (siehe Kontakte der Bundesländer) und mit uns als Projektträger Kontakt aufzunehmen. Als Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen gilt der 6. Dezember 2024. Der Stichtag gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach diesem eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sind elektronisch beim Projektträger einzureichen.
Einreichung der Projektskizzen
Informationsveranstaltung
Am 30. Oktober 2024 laden wir im Namen des BMWK zur Informationsveranstaltung ein, um die Förderbekanntmachung vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Weiterführende Links
- Förderbekanntmachung
- Förderrichtlinie
- Strukturänderungsgesetz Kohleregionen (Informationen des BMWK)
- Investitionsgesetz Kohleregionen
- Tabelle Fördergebiete (gem. §§ 2, 11 und 12 InvKG),
- Fördergebietskarte
- BKR-Bundesregelung
Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11
Bei Interesse an Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11 wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Kontakte der Bundesländer
Brandenburg
Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- ehemaliges Braunkohlerevier Helmstedt: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Standort Wilhelmshaven: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
Sachsen
Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
Sachsen-Anhalt
Stabstelle Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Thüringen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- FAQ - folgen in Kürze
In Kürze finden Sie hier Antworten auf oft gestellte Fragen.