Die Förderbekanntmachung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht und ergänzt die novellierte Förderrichtlinie STARK vom 13. August 2024. Hiermit soll der Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien unterstützt werden, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden so zu Modellregionen und können international aufzeigen, dass Klimaschutz mit wirtschaftlichen Chancen einhergeht. Dabei unterstützt die Förderbekanntmachung einerseits die rasche und klare Neuorientierung sowie die Wohlstandssicherung in den Revieren und trägt andererseits zur sicheren Verfügbarkeit von Transformationstechnologien bei.
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien (Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)), die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Die Projekte müssen der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.
Kontakt Projektträger
Zur Klärung von Fragestellungen der Interessenten, zur Koordination und Administration hat das BMWK die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger beauftragt.
E-Mail: STARK@vdivde-it.de
Hotline: +49 (0) 30 310078-3672
Einreichung von Projektskizzen
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit der eingebundenen Stelle des Landes (siehe Kontakte der Bundesländer) und mit uns als Projektträger Kontakt aufzunehmen. Als Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen gilt der 6. Dezember 2024. Der Stichtag gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach diesem eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sind elektronisch beim Projektträger einzureichen.
Einreichung der Projektskizzen
Informationsveranstaltung
Am 30. Oktober 2024 laden wir im Namen des BMWK zur Informationsveranstaltung ein, um die Förderbekanntmachung vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Weiterführende Links
- Förderbekanntmachung
- Förderrichtlinie
- Strukturänderungsgesetz Kohleregionen (Informationen des BMWK)
- Investitionsgesetz Kohleregionen
- Tabelle Fördergebiete (gem. §§ 2, 11 und 12 InvKG),
- Fördergebietskarte
- BKR-Bundesregelung
- Pressemitteilung des BMWK zur Förderbekanntmachung
Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11
Bei Interesse an Informationen zu den Förderkategorien 1 bis 11 wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Kontakte der Bundesländer
Brandenburg
Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- ehemaliges Braunkohlerevier Helmstedt: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Standort Wilhelmshaven: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
Sachsen
Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung
Sachsen-Anhalt
Stabstelle Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Thüringen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Formales
1. Anhand welcher Kriterien wird über die Förderfähigkeit der Skizzen entschieden?
Anhand der Kriterien, die unter 6.2.2 der Förderbekanntmachung aufgeführt sind.
2. Gibt es Anforderungen hinsichtlich der Formatierung der Projektskizze z.B. Schriftgröße, Seitenränder etc.?
Diese Projektskizze darf einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive des Deckblatts nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm).
3. Können Unternehmen, einzeln oder im Verbund, Projekte beantragen?
Verbundprojekte sind möglich. Die Antragstellung muss dabei jedoch durch jeden Verbundpartner einzeln erfolgen.
4. Können mit Ablauf der Deadline 06.12.2024 keine weiteren Vorhaben berücksichtigt werden?
Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Sollen die Unternehmen sich zuerst an den Projektträger VDI/VDE-IT oder an zuständiges Landesstelle?
Vor Einreichung einer Skizze sollte sowohl mit dem Projektträger, als auch mit dem Land Kontakt aufgenommen werden. Sollte Unklarheit bestehen, ob das Projekt grundsätzlich im Rahmen der Förderkategorie 12 förderfähig ist, wenden Sie sich gerne zuerst an die Hotline des Projektträgers.
6. Wie groß sind die Budgets der einzelnen Bundesländer?
Bitte kontaktieren Sie bzgl. Auskünfte zu den Länderbudgets oder bei anderen bundeslandspezifischen Fragen die zuständige Stelle des jeweiligen Landes.
- Förderrechtliches
1. Wieviel Förderaufrufe sind für den gesamten Förderzeitraum geplant und warum hat man sich für diese zeitlichen Eingrenzungen entschieden?
Konkret geplant ist erst einmal nur der aktuelle Förderaufruf. Die zeitliche Eingrenzung ist der Befristung des Beihilferahmens TCTF geschuldet.
2. Was bedeutet: „Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.“ - Ist die offizielle Starterlaubnis erst nach Bewilligung der Anträge oder auch schon nach Abgabe der Projektskizze bzw. ab Aufforderung zur Antragseinreichung?
Eine Bewilligung einer Zuwendung kann nur erfolgen, wenn mit den Arbeiten am Projekt noch nicht begonnen worden ist. Der Begriff „Beginn der Arbeiten“ bezeichnet entweder den Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der frühere dieser Zeitpunkte maßgeblich ist. Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die im Vorfeld erfolgende Erstellung von Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
3. Stellt das zuständige Bundesland das Förderbudget zur Verfügung?
Ja, es handelt sich zwar um Bundesmittel, das im jeweiligen Revier konkret für die STARK-Kategorie "Transformationstechnologien" zur Verfügung stehende Budget wird aber von dem betroffenen Bundesland bestimmt.
4. Muss das Projekt (der Förderzeitraum vom max. 4 Jahren) in 2026 beginnen, oder kann der Beginn z.B. auch in 2027 oder 2028 liegen?
Ja. Entsprechend der Förderrichtlinie sollte die Projektlaufzeit im Regelfall maximal vier Jahre betragen. Durch die Förderbekanntmachung wurde ergänzt, dass das Projektende den 31.12.2030 nicht überschreiten sollte. Die Bewilligung muss bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
5. Teilt sich das für das STARK-Bundesprogramm noch zur Verfügung stehende Budget von 2,3 Mrd. € auf alle Förderkategorien auf?
Ja, die verbleibenden 2,3 Mrd. Euro stehen für das STARK-Bundesprogramm insgesamt, also für alle 12 Förderkategorien, bis 2038 zur Verfügung. Bei Fragen zu den Budgets bitten wir Sie sich an die zuständige Stelle des Landes zu wenden. Links finden Sie auf unserer Website.
6. Gibt es eine maximale Fördersumme?
Ja. Die Förderhöhe beträgt normalerweise 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten und maximal EUR 150 Millionen je Unternehmen in Deutschland. Für Investitionen, die in C-Fördergebieten der Fördergebietskarte für die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden und gleichzeitig den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG entsprechen, kann die Förderhöhe 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten und maximal EUR 200 Millionen je Unternehmen in Deutschland betragen.
7. Ist die Förderung mit anderen Förderprogrammen kumulierbar?
Grundsätzlich ja. Wir verweisen auf Ziff. 6.3 Förderrichtlinie.
8. Sind alle folgenden Ausgabenkategorien förderfähig?
Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter (Anlagen, Apparate, Maschinen), interne Leistungsverrechnung, Fremdleistungen (z.B. Installationsarbeiten).
Förderfähig sind lediglich materielle (z. B.: Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (z. B.: Patentrechte, Lizenzen, geistiges Eigentum).
9. Sind Ko-Finanzierungen der Bundesländer notwendig in der Förderkategorie 12?
Innerhalb der Förderkategorie 12 sind keine Ko-Finanzierungen vorgesehen.
10. Was passiert, wenn mit /nach der Investition Gewinne erzielt werden. Wie werden diese ermittelt und wie erfolgt dann eine Rückzahlung von Fördergeldern. Wie lange gilt dann diese Verrechnung mit erzielten Gewinnen. Was passiert im umgekehrten Falle mit Verlusten?
Gewinne oder Verluste durch das Vorhaben in bzw. nach dem Förderzeitraum haben keine Auswirkungen auf die Förderung.
11. Welche maximale Förderung in % ist theoretisch möglich?
"Die maximale Förderquote liegt bei 40 %.
(15 % + 5 %P für die Investition in einem C-Fördergebiet und + 20 %P für ein kleines Unternehmen)"12. Wie hoch müssen die minimalen Projektvolumina bei großen Unternehmen bzw. bei KMU sein?
Bei Großunternehmen 1.000.000 €, bei KMU 500.000 €.
13. Wie kann ein interessiertes Unternehmen nachweisen, dass es eine Niederlassung in Deutschland gründen möchte (wenn es bislang noch keine Niederlassung in Deutschland hat)?
Für die Skizzeneinreichung würde es zunächst genügen, dies zu versichern. Entscheidend ist, dass die Niederlassung dann bis zur Antragstellung besteht.
- Fachliches
1. Ist auch das Recycling von zum Beispiel Batterien förderfähig?
Neben dem Ausbau von Produktionskapazitäten ist ebenfalls die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen der Ausrüstung oder der Schlüsselkomponenten förderfähig. Sollten in Ihrem Recyclingprozess diese kritischen Rohstoffe rückgewonnen werden, sollte ihr Vorhaben demnach förderfähig sein. Wir bitten bei konkreten Fragen zu diesem Thema mit uns Konatkt aufzunehmen.
2. Für welche Industriezweige ist eine Förderung über die Förderkategorie möglich?
Gefördert werden Investitionen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in folgende Transformationstechnologien: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS).
3. Sind ausschließlich die in der Förderrichtlinie genannten Schlüsselkomponenten förderfähig?
Die Liste der Schlüsselkomponenten ist derzeit als abschließend zu betrachten. Falls unklar ist, ob Sie sich darin wiederfinden wenden Sie sich gerne an die Hotline des Projektträgers.
4. Sind die Kosten für die Errichtung eines Elektrolyseurs (d.h. für die Erzeugung von Wasserstoff) förderfähig? Welche Anforderungen bestehen hier gegebenenfalls?
Durch die FK 12 des STARK-Programms werden Investitionen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten von Tansformationstechnologien gefördert. Die Errichtung eines Elektrolyseurs oder auch einer PV-Anlage, einer Windenergieanlage, etc. ist im Rahmen der Förderung nicht förderfähig.