Für Förderprojekte, die auf Ausgabenbasis gefördert werden und Schätzausgaben für die nächsten 6 Wochen abrechnen dürfen, kann bereits im Januar die erste Zahlungsanforderung (ZA) eingereicht werden.
Für Förderprojekte auf Kostenbasis können angefallene Kosten erst nach ihrer Entstehung abgerechnet. Hier ist eine quartalsweise Abrechnung der Kosten vorgesehen. Die erste ZA kann demnach im April für das vorangegangene Quartal eingereicht werden.