Im Erstbescheid ist eine jährliche Bereitstellung der Mittel entsprechend des Antrags aus haushaltstechnischen Gründen häufig nicht möglich. In jedem Jahr wird allerdings mehrmals geprüft, ob die jährliche Bereitstellung dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten eine Anpassung der Mittelbereitstellung geprüft.