Die Zusammenarbeit in einem Verbundprojekt regeln die Partner:innen in einer schriftliche Kooperationsvereinbarung. Wenn die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geschlossen wurde, wird im Zuwendungsbescheid eine Vorlagefrist beauflagt, bis zu der sie von allen Partnern:innen zu unterschreiben ist. 

Hinweise zu notwendigen Inhalten eines Kooperationsvertrages finden Sie im Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten in den allgemeinen Vordrucken und Vorlagen im Formularschrank des Bundes: