Als Gemeinkosten werden Kosten bezeichnet, die sich im Unternehmen nicht einem bestimmten Kostenträger bzw. einer Kostenstelle zuordnen lassen. Der Gegenbegriff zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten. Beispiel: Die Verwaltungsgemeinkosten (z. B. Lohnkosten der Mitarbeiter der Verwaltung, Verbrauchsmaterialien, Gebäudemiete) können nicht direkt einzelnen Kostenpositionen zugeordnet werden. Mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens werden diese Verwaltungsgemeinkosten über einen "Verteilungsschlüssel" auf die entsprechenden Kostenpositionen umgelegt.