Grundsätzlich sind nur projektbezogene Reisen von im Projekt in den Personalausgaben abgerechneten Mitarbeitenden zuwendungsfähig. Ausnahmen sind projektbezogene Reisen, die von im Projekt Mitarbeitenden aber nicht im Projekt abrechenbaren Personen durchgeführt werden, da dieses Personal bereits durch öffentliche Haushalte finanziert ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Professor:innen handeln, die die Projektleitung übernommen haben.