Die maximal mögliche Höhe der Förderquote wird in der Regel in der jeweiligen Förderrichtlinie bekannt gegeben. Die Höhe liegt im förderpolitischen Ermessen des zuständigen Fachministeriums. Maßgebend sind die verfügbaren Haushaltsmittel, das Bundesinteresse an den geförderten Projekten, das Eigeninteresse und die Finanzkraft möglicher Zuwendungsempfänger:innen.

Ferner ist die Frage entscheidend, in welcher Höhe ein finanzieller Anreiz erforderlich ist, damit das Projekt zustande kommt. Eine weitere wichtige Obergrenze wird durch die Vorgaben in der Allgemeinen Freistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission gezogen. Die betroffenen Artikel der AGVO, nach denen gefördert wird, sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen. In Abwägung aller dieser Gesichtspunkte wird die Förderquote für jedes Förderprojekt festgelegt.