Die geltenden Richtlinien und Nebenbestimmungen sind der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie zu entnehmen. Das BMBF fördert grundsätzlich nach den "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF)" und den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)" für Vorhaben auf Ausgabenbasis.
Die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017)" und die "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)" gelten für Vorhaben auf Kostenbasis.
Gebietskörperschaften werden auf Basis der "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)" gefördert.