Ausgabenförderung

Nur tariflich bzw. arbeitsvertraglich festgeschriebene Gehälter sind bei der Antragstellung anzusetzen. Wenn das Personal noch nicht bekannt ist, sind die Obergrenze für NN-Personal mit max. Stufe 2 der Entgeltgruppen lt. Tarifvertrag (TVL/TVÖD) anzusetzen. Die Einstellung für das Förderprojekt, auch wenn nur anteilig im Projekt gearbeitet werden soll, muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Kostenförderung

Personalkosten sind nur für im Unternehmen angestelltes Personal zu kalkulieren. Dabei sind die gezahlten Gehälter und der Umfang der geplanten Mitwirkung des Mitarbeitenden im Projekt zu Grunde zu legen . Zusätzlich können die tatsächlichen Gemeinkosten nach LSP beantragt werden. Alternativ dazu kann eine Pauschale zu den Gemeinkosten angesetzt werden. Ihre Höhe richtet sich nach den geltenden Nebenbestimmungen der Förderung auf Kostenbasis, die der Förderrichtlinie zu entnehmen sind.