Wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden, darf er seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Höhere Entgelte als nach dem aktuell gültigen TVöD sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Die anzuwendenden Gehaltsgruppen und Gehaltsstufen des TVÖD richten sich nach der Ausbildung, den Erfahrungen und der Verantwortung des Mitarbeitenden im Unternehmen.