Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zu dem Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendung) eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung (F0864) pauschal beantragen und abrufen. Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das Forschungsvorhaben verursachten indirekten Projektausgaben (z. B. für Raumnutzung, Energieverbrauch, IT-Infrastruktur, Verwaltungspersonal).