Wie sind die Jahresarbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte zu berechnen?
Bei Förderung auf Kostenbasis, pauschalierte Abrechnung, sind die Wochenarbeitsstunden mit 52 Wochen (im Jahr) zu multiplizieren um die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte zu ermitteln.