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Wie komme ich zur Antragsplattform easy-Online?

Ihnen wurde per E-Mail ein Link übermittelt, mit dem Sie das für die Antragstellung erforderliche elektronische Formular-System easy-Online erreichen können.
Bitte nutzen Sie dafür nur diesen Link, da Sie nur so den für Sie gültigen Antragsassistenten des Formularsystems öffnen können.

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Wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Dateneingabe im elektronischen Formularsystem easy-Online unterbrechen und das Portal verlassen, speichern Sie bitte vorher Ihre Datei ab. Bei der Weiterbearbeitung nutzen Sie nun folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline Hier können Sie über „Entwurf weiterbearbeiten“ → die Nutzungsbedingungen akzeptieren und dann in der folgenden Maske Ihre begonnene Datei hochladen und die Daten vervollständigen. Bei technischen Problemen nehmen Sie bitte oben rechts auf dem Bildschirm „Kontakt/Support“ in Anspruch. Sie erhalten dann zeitnah Unterstützung durch den Herausgeber/Betreiber des Systems (DLR-IP).

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Was muss ich wie einreichen?

Der Antrag ist sowohl über das easy-Online Portal als auch als Originalantrag in Papierform einzureichen. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen bis zur Ihnen mitgeteilten Frist einzureichen. Die Frist gilt nur als gewahrt, wenn alle Antragsunterlagen postalisch zum Termin vorliegen. Diese sind:

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Weitere wichtige Links

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Relevantes für Koordinatoren

Durch den Koordinator eines Verbundprojektes sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Aktuelle Gesamtvorhabenbeschreibung
  • Allgemeinverständliche, für die Öffentlichkeit geeignete Kurzbeschreibung zum Projekt
  • Formular zur Nutzungsrechtseinräumung für Abbildungen

Kooperationsvertrag

  • Für Verbundprojekte ist von allen Projektpartnern ein Kooperationsvertrag zu schließen und von allen rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
  • Der Koordinator des Verbundprojektes hat eine diesbezügliche Bestätigung einzureichen.
  • Wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht eingereicht werden kann, wird im Zuwendungsbescheid eine Vorlagefrist beauflagt, bis zu der er vorzulegen ist.
  • Hinweise zu notwendigen Inhalten eines Kooperationsvertrages finden Sie hier.

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Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Als Akronym (Feld 05) ist ausschließlich der Kurzname des Verbundprojekts anzugeben, der unter anderem in der E-Mail zur Linkübermittlung für das Formular-System easy-Online zu finden ist.
  • Bitte beachten Sie, dass die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L für 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wurde und berücksichtigen Sie dies bei der Kalkulation der Personalausgaben.
  • Für Wissenschaftler, die nach E14, E15 oder E15Ü vergütet werden, ist die Notwendigkeit ihrer Mitarbeit am Projekt anhand einer kurzen Aufgabenbeschreibung zu begründen.
  • Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Grundlage die Kalkulation der Personalausgaben für geplantes NN-Personal erfolgt ist (TVÖD oder TVL) und bestätigen Sie uns kurz die tarifrechtliche Notwendigkeit Ihrer Wahl. Soweit für das angesetzte Personal anderweitige tarifliche Ansprüche bestehen, sind die Differenzbeträge zum TV-L zu berechnen, in die Spalte „Zuschläge“ einzutragen und gesondert zu erläutern.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) sind die einschlägigen Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeordnung VgV, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sowie die entsprechenden Regelungen in den NABF, Nr. 2.4 zu beachten und die Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zu prüfen. Die Vorlage von Vergleichsangeboten im Rahmen der Antragstellung dient ausschließlich der fachlichen Beurteilung der Inhalte und der Prüfung der Angemessenheit der Ausgaben und stellt keine Vorauswahl/Befürwortung des Auftragnehmers dar.

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Datenschutzhinweis

Die im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung des Zuwendungsvorhabens verarbeiteten personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden von uns und der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organistationen mit Sicherheitsaufgaben(BDBOS) im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung bzw. diesen vorgehenden Rechtsvorschriften. Soweit für die Durchführung des Zuwendungsvorhabens personenbezogene Daten von Beschäftigten der Antragsteller oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, sind diese entsprechend zu informieren und deren Einverständnis einzuholen.

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