Für auf Ausgabenbasis geförderte Vorhaben ist keine Begrenzung der Anzahl der Zahlungsanforderungen (ZA) vorgesehen. Aufgrund der möglichen Schätzung von Ausgaben für die folgenden 6 Wochen erscheint es sinnvoll, alle 6 Wochen eine ZA einzureichen. Die letzte ZA ist bis zum 15.11. des Kalenderjahres einzureichen.