Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Unternehmen aus energieintensiven Branchen dabei, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben. Seit dem Sommer 2023 lief das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm. Es diente dazu, Informationen zu sammeln, um das anschließende Gebotsverfahren zu gestalten. Nun ist die erste Gebotsrunde für Unternehmen gestartet.
Zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge fand am 12. März 2024 eine Pressekonferenz im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt.
„Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir erstens moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das hilft zweitens der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. Und drittens setzen wir mit den Klimaschutzverträgen international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung.“ Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck
Um energieintensive Industriebranchen wie die Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie bei Investitionen in transformative Anlagen zu unterstützen, sollen Klimaschutzverträge als Anstoßfinanzierung dienen. Sie sollen Preisrisiken reduzieren und Mehrkosten ausgleichen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, grüne Leitmärkte zu etablieren und den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben.
Das BMWK bedient sich eines Auktionsverfahrens, um die Förderung möglichst bürokratiearm umzusetzen. Klimaschutzverträge werden mit Unternehmen abgeschlossen, die sich in einem Gebotswettbewerb durchsetzen. Die Bieter geben dabei einen Preis pro vermiedener Tonne CO2 an, basierend auf den Errichtungs- und Betriebskosten einer transformativen im Vergleich zu einer konventionellen Anlage. Wer dabei am kostengünstigsten plant, erhält eine Förderung seiner Differenzkosten. Sobald die grüne Produktion günstiger erfolgt als die konventionelle, kehrt sich das Zahlungsverhältnis um: Die Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch unter dem Strich eine bedarfsgerechte staatliche Förderung sichergestellt wird.
Das BMWK wird in der Umsetzung des Förderprogramms von einem Projektträger-Konsortium um den Projektträger Jülich begleitet. Neben der VDI/VDE-IT sind die Unternehmensberatung Deloitte und die Anwaltskanzlei CMS beteiligt.