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Wie erfahre ich von Fördermöglichkeiten?

Die Projektförderung durch den Bund erfolgt auf Basis veröffentlichter Förderprogramme und -richtlinien des Bundes. Die Förderrichtlinien werden über den Bundesanzeiger veröffentlicht und sind auch auf den Webseites der beauftragten Projektträger zu finden. Die fachliche und administrative Begleitung  des Auswahlprozesses und der folgenden Förderung der Projekte übernehmen die vom Bund dafür beauftragten Projektträger, wie beispielsweise die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Grundsätzliches

Alle Rahmenbedingungen für eine Förderung und die geltenden Nebenbestimmungen werden in der veröffentlichten Förderrichtlinie festgelegt. In der Regel handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. In einer Skizzenphase werden durch das Bundesministerium förderwürdige Vorhaben ausgewählt. Die zu erfüllenden Kriterien können der Förderrichtlinie entnommen werden. Die Projekte müssen den Zielsetzungen aus der Förderrichtlinie sowie den dort formulierten Zuwendungsvoraussetzungen entsprechen. Nach erfolgreich absolvierter Skizzenphase werden Sie aufgefordert, einen Antrag auf Förderung einzureichen. Die Voraussetzungen, die Sie dafür erfüllen müssen, werden ebenfalls in der Förderrichtlinie bekanntgegeben. Die Förderprojekte haben eine begrenzte Laufzeit. Im Zuwendungsbescheid wird Ihnen die maximale Zuwendung bewilligt, die sie zur Erreichung des Ziels bekommen können.

Wer ist antragsberechtigt?

In der Förderrichtlinie wird jeweils festgelegt, wer Anträge auf Projektförderung stellen kann. Grundsätzlich können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Großunternehmen, KMU, Gründer), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kommunale Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen, Freiberufler:innen und einzelne Personen einen Antrag auf Förderung stellen.

Was sind Verbundprojekte?

Abhängig von der Förderrichtlinie können sowohl Verbund- als auch Einzelprojekte gefördert werden. Verbundprojekte sind oft von Vorteil, wenn Synergien genutzt oder geschaffen werden können. Außerdem beschleunigen sie den Wissenstransfer in den jeweiligen Themenbereichen. Verbundprojekte können beispielsweise aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestehen, die proprojektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten. Ihre Zusammenarbeit ist in einem Kooperationsvertrag zu regeln.

Weiterführende Informationen

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