Mittelverschiebungen sind vom Zuwendungsempfänger zu beantragen. Bei einem Mehrbedarf im Kalenderjahr kann das auch über eine Zahlungsanforderung geschehen. Die Änderungen in der jährlichen Mittelbereitstellung werden dem Zuwendungsempfängers nach Zustimmung durch den Fördermittelgeber mit einem Änderungsbescheid mitgeteilt.