Inhalt
Mein Vorhaben endet, was nun?
Gemäß den Nebenbestimmungen ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Dafür ist ein Verwendungsnachweis (VN) einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht zu den inhaltlichen Arbeiten plus Anlagen und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Mittelverwendung. Übersenden Sie uns alle Unterlagen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
(1) Der zahlenmäßige Nachweis
Bitte verwenden Sie dafür das über die profi-Online Webapplikation bereitgestellte Online-Formular der Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (Verwendungsnachweis). Der zahlenmäßige Nachweis ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Für den Nachweis der einzelnen Ausgabenpositionen des Verwendungsnachweises benutzen Sie die Dokumente Beleglisten als Anlage zum VN. Diese sind ebenfalls einzureichen.
Hinweis für Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die die Jahressonderzahlungen abrechnen wollen
Bitte beachten Sie, dass die Jahressonderzahlungen nur anteilig entsprechend des Einsatzes im Projekt abgerechnet werden dürfen. Voraussetzung für die Zuwendungsfähigkeit der Jahressonderzahlungen im letzten Projektjahr ist, dass ihre Auszahlung bis zur Vorlage des VN erfolgt ist. Die im Projekt abgerechneten Jahressonderzahlungen sind gesondert in der Belegliste zu den Personalausgaben anzugeben.
Hinweis für die Abrechnung von Geräten
Für Geräte, die mit Hilfe der Zuwendung für dieses Projekt erworben oder hergestellt worden sind und deren Wert € 800 im Einzelfall (Pos. 0850 des Gesamtfinanzierungsplans) übersteigt, ist eine Inventarisierungsliste beizufügen. Die weitere Verwendung dieser Gegenstände für wissenschaftliche Arbeiten ist zu bestätigen oder über ihre Veräußerung zu informieren und das BMBF an dem Teil des Erlöses, der sich aus dem Verhältnis der ursprünglichen Zuwendung zu den Gesamtausgaben für den zu Lasten der Zuwendung beschafften Gegenstand ergibt, zu beteiligen oder deren Restwert abzugelten.
Wenn Sie im Projektantrag angegeben haben, dass die Ausgaben des Projekts im nichtwirtschaftlichen Bereich entstehen, nutzen Sie bitte die beigefügte Anlage für die Bestätigung der entsprechenden Abrechnung.
Hinweis bei noch bestehenden Mittelsperren im Vorhaben
Wenn Sie beabsichtigen, mit dem Verwendungsnachweis noch Mittel entsperren zu lassen, ist dies separat formlos zu beantragen und mit Nachweisen, wie z. B. Rechnungen, zu belegen. Wenn Sie nicht beabsichtigen, alle bestehenden Sperren noch zu beantragen, nutzen Sie bitte dieses Erklärung, dass Sie keine gesperrten Mittel mit dem Verwendungsnachweis abrufen.
(2) Der Sachbericht und weitere Anlagen
- Der Sachbericht zum Teilvorhaben
- Teil I: Kurzbericht (ca. zwei Seiten DIN A4, wird veröffentlicht) Dieser soll in allgemeinverständlicher Form Ziel, Inhalt, Ergebnis und Aussagen zum konkreten Nutzen bzw. Anwendungsmöglichkeiten des Projekts bzw. der Projektergebnisse darstellen.
- Teil II: Eingehende Darstellung (wird veröffentlicht)
- Ein aktualisierter Verwertungsplan
- Ggf. Ihren Veröffentlichungen
Wenn zur Wahrung berechtigter Interessen Einzelheiten aus dem Bericht vertraulich zu behandeln sind, so ist ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Sie haben von sämtlichen Urheberinnen und Urhebern des Sachberichts zum Verwendungsnachweis einschließlich seiner Kurzfassung und der weiteren Bestandteile (wie z. B. audiovisuellen Materialien und 3-D-Modellen) eine schriftliche Erklärung darüber einzuholen, dass sie Ihnen die Nutzung gestatten, und die Erklärungen dem Sachbericht beizufügen. Hier finden Sie das Formular zu den Urheberrechten des Sachberichts.
Der Sachbericht und ggf. Veröffentlichungen sind darüber hinaus an folgende Bibliotheken zu übersenden.
Versand an Bibliotheken
Der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Welfengarten 1 B in 30167 Hannover übersenden Sie bitte in elektronischer Form:
- den Sachbericht (Teil I und II)
- ggf. Veröffentlichungen
Beachten Sie, dass die Unterlagen für die TIB der Öffentlichkeit zugänglich sind und Sie ggf. vertrauliche Inhalte ausblenden. Als Nachweis für den Versand bitten wir Sie um die Einreichung der Kopien der verschickten E-Mail.
Falls Sie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises Fragen haben, steht Ihnen Ihr Bearbeitungsteam in unserem Haus gern zur Verfügung.