Mehr- oder Minderbedarfe im Vergleich zur bewilligten Vorkalkulation/Gesamtfinanzierungsplan in den einzelnen Positionen können eigenverantwortlich bis zu einer Höhe von 20% gemanagt werden. Die Gesamthöhe der Ausgaben/Kosten darf sich nicht erhöhen. Höhere Abweichungen sind dem Projektträger mitzuteilen und eine entsprechende Mittelumwidmung mit Begründung schriftlich zu beantragen.