Zweck einer Bonitätsprüfung ist es, vor Gewährung von Zuwendungen sicherzustellen, dass der Antragsteller in der Lage ist, den notwendigen Eigenanteil an der Finanzierung des geplanten Projektes aufzubringen, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten und die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (vgl. Vorl. VV Nr. 1 zu § 44 BHO).

Geprüft werden kleine und mittlere Unternehmen. Im Fall einer Prüfung werden Sie zur Vorlage folgender Unterlagen schriftlich aufgefordert:

  • die beiden letzten geprüften Jahresabschlüsse
  • ein aktueller Handelsregisterauszug
  • eine allgemeine Bankauskunft
  • Soweit noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, hilfsweise ein vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater geprüfter betriebswirtschaftlicher „Statusbericht“ sowie eine Umsatz- und Liquiditätsplanung