Gilt nur für die Förderung von Hochschulen: Die Projektpauschale (PP) wird in Höhe von 20 % zu den abgerechneten Ausgaben dazugerechnet.

Reduzieren sich die Ausgaben im Projekt nach Prüfung, reduziert sich anteilig auch bei Projektpauschale. D. h. eine Rückzahlung umfasst demnach auch einen Teil der PP.