Von Personalkosten spricht man, wenn es sich um eine Zuwendung auf Kostenbasis (AZK) handelt. Die Personalkosten werden in der Kostenposition 0837 (Personalkosten) abgerechnet. Dies bedeutet, dass keine Mittelumwidmung notwendig ist, wenn z. B. Verschiebungen zwischen den Positionen Gehälter (0831) und Löhne (0832) entstehen werden. Sie können jedoch Ihre Bearbeitende formlos über geplante Änderungen informieren.