Wenn die neue Komponente (unter 800€) mit dem inventarisierten Gegenstand fest verbunden wird und somit ein Teil des inventarisierten Gegenstandes wird, kann die Rechnung in der Position 0850 mit abgerechnet werden.
Wenn der verbuchte Anlagenwert um den Betrag einer Erweiterung steigt, ist Ihr:e Ansprechpartner:in bei VDIVDE IT zu informieren. Eine Änderung der Geräteliste sowie eine ggf. notwendige Mittelumwidmung sind zu beantragen und werden mit einem Änderungsbescheid beschieden.