Für das Projekt administrativ tätiges Personal bzw. administrative Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Diese Tätigkeiten und das entsprechende Personal ist in der Regel bereits anderweitig finanziert. Für Hochschulen werden diese Ausgaben über die Projektpauschale abgegolten. Für Unternehmen sind diese Kosten mit den im Projekt abrechenbaren Gemeinkosten finanziert.