Bei der Antragstellung für eine Projektförderung können nur tariflich festgeschriebene Gehaltssteigerungen für die Folgejahre anerkannt werden.

Wenn sich ein Mehrbedarf an Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen oder Bewährungsaufstiegen ergeben sollte, so kann zum Ende des Vorhabens ggf. ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden, wenn sich dieser Mehrbedarf nicht durch Einsparungen in der Personalposition (z. B. durch eine spätere Einstellung von Personal als geplant) oder in anderen Ausgabenpositionen im Laufe des Projektes kompensieren lässt. Dazu ist vorab eine Abstimmung mit dem Projektträger erforderlich.