Die Zahlungsanforderung des 3.Quartals ist die letzte mögliche Abrechnung von Kosten im lfd. Kalenderjahr und kann selber nicht korrigiert werden. Ihr folgt die Abrechnung des gesamten Kalenderjahres mit dem Zwischennachweis. Mit ihm gibt es die Möglichkeit, evtl. aufgetretene Abrechnungsfehler im Laufe des vergangenen Jahres zu korrigieren.