Bei der Position 0817 handelt es sich um eine Personalausgaben-Position. Positionsüberschreitungen sind grundsätzlich möglich. Wird eine Position um bis zu 20 % überzogen, ist kein Antrag auf Mittelumwidmung notwendig. Wird eine Position um mehr als 20 % überzogen, so muss ein Antrag auf Mittelumwidmung eingereicht werden. Der Antrag ist fachlich zu begründen und muss schriftlich eingereicht werden. Zu beachten ist, dass Mittelumwidmungen zuwendungsneutral erfolgen müssen. Dies bedeutet, dass der Mehrbedarf in einer Position durch einen Minderbedarf in einer anderen Position ausgeglichen werden muss, da sich die Höhe der Gesamtzuwendung nicht verändern wird. Über das Ergebnis des Antrages auf Mittelumwidmung werden die Zuwendungsempfänger schriftlich in Form eines Änderungsbescheides informiert.