Um Ausgaben- bzw. Kostenpositionen dem aktuellen Bedarf anzupassen, kann es notwendig sein, dass eine Mittelumwidmung notwendig wird. Eine Mittelumwidmung ist zuwendungsneutral. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Zuwendung nicht verändern wird. Eine Mittelumwidmung wird  schriftlich beantragt. Der Antrag auf Mittelumwidmung ist fachlich zu begründen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sollte eine Position bis zu 20 % überzogen werden, ist kein Antrag auf Mittelumwidmung notwendig.