Inhalt
Mein Vorhaben endet, was nun?
Gemäß den Nebenbestimmungen ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Dafür ist ein Verwendungsnachweis (VN) einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht zu den inhaltlichen Arbeiten plus Anlagen und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Mittelverwendung. Übersenden Sie uns alle Unterlagen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
(1) Der zahlenmäßige Nachweis
Sie erhalten von uns per E-Mail das Formular für den zahlenmäßigen Nachweis. Dieses ist durch Sie für die gesamten in jeder Kostenposition im Vorhaben angefallenen Kosten auszufüllen. Grundlage dafür sind die durch Sie im Laufe des Vorhabens erfassten Kosten, beispielsweise in der Auflistung der Kostenarten. Diese Auflistung ist uns nur nach besonderer Aufforderung zuzuschicken, z. B. im Falle einer vertieften Prüfung des Verwendungsnachweises.
Zusätzlich bei Unternehmen einzureichen:
- Unterlagen zu den Personalkosten, wie die "Ermittlung des Jahresstundensatzes" und die "Übersicht zu den Personalkosten".
- "Stundenaufschreibungen" sind nur auf besondere Aufforderung vorzulegen.
Hinweis bei noch bestehenden Mittelsperren im Vorhaben:
- Wenn Sie beabsichtigen, mit dem Verwendungsnachweis noch Mittel entsperren zu lassen, ist dies separat formlos zu beantragen und mit Nachweisen, wie z.B. Rechnungen, zu belegen.
- Wenn Sie nicht beabsichtigen, alle bestehenden Sperren noch zu beantragen, nutzen Sie bitte die Erklärung, dass Sie keine gesperrten Mittel mit dem Verwendungsnachweis abrufen.
(2) Der Sachbericht und weitere Anlagen
Der Sachbericht zum Teilvorhaben
- Teil I: Kurzbericht (ca. zwei Seiten DIN A4, wird veröffentlicht): Dieser soll in allgemeinverständlicher Form Ziel, Inhalt, Ergebnis und Aussagen zum konkreten Nutzen bzw. Anwendungsmöglichkeiten des Projekts bzw. der Projektergebnisse darstellen.
- Teil II: Eingehende Darstellung (wird veröffentlicht)
- ein aktualisierter Verwertungsplan
- und ggf. Ihren Veröffentlichungen
Wenn zur Wahrung berechtigter Interessen Einzelheiten aus dem Bericht vertraulich zu behandeln sind, so ist ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Sie müssen von sämtlichen Urheberinnen und Urhebern des Sachberichts zum Verwendungsnachweis einschließlich seiner Kurzfassung und der weiteren Bestandteile (wie z. B. audiovisuellen Materialien und 3-D-Modellen) eine schriftliche Erklärung einholen, dass diese mit der Nutzung einverstanden sind. Die Erklärungen sind dem Sachbericht beizufügen. Hier finden Sie das Formular zu den Urheberrechten des Sachberichts.
Versand an Bibliotheken
Der Sachbericht und ggf. Veröffentlichungen sind darüber hinaus an folgende Bibliotheken zu übersenden:
Der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Welfengarten 1 B in 30167 Hannover übersenden Sie bitte in elektronischer Form:
- den Sachbericht (Teil I und II)
- ggf. Veröffentlichungen
Beachten Sie, dass die Unterlagen für die TIB der Öffentlichkeit zugänglich sind und Sie ggf. vertrauliche Inhalte ausblenden. Als Nachweis für den Versand bitten wir Sie um die Einreichung der verschickten E-Mail.
Falls Sie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises Fragen haben, steht Ihnen Ihr Bearbeitungsteam in unserem Haus gern zur Verfügung.