Beim Abrufverfahren ist ein profi-Online Zugriff allein nicht ausreichend. Zusätzlich dazu muss der Nutzer/ die Nutzerin die Rolle „profi-Online-Benutzerverwaltung“ beantragen und dafür freigeschaltet werden. Mit dieser Rolle kann ggf. auch die Berechtigung zum mittelbaren Abruf (MA) vergeben werden. Nur dann wird im Abrufformular die Schaltfläche „Mittel abrufen“ angezeigt. Ohne dieses Recht kann das Formular „Abruf“ nur befüllt oder gedruckt jedoch nicht abgeschickt werden.